Klasse L
Klasse L
Zugmaschinen
(nationale Klasse)
- die nach ihrer Bauart zur
Verwendung für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden.
- mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstge-
schwindigkeit von nicht mehr
als 40km/h und Kombina-
tionen aus diesen Fahr-
zeugen, wenn sie mit einer
Geschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h geführt
werden.
Selbstfahrende Arbeitsma-
schinen, selbstfahrende Futter-
mischwagen, Stapler und
andere Flurförderzüge jeweils
mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindig-
keit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Befristung:
Klasse L ist
unbefristet gültig
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