Wolfgang’s Fahrschule © 2016
AGB
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse) - die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- keit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futter- mischwagen, Stapler und andere Flurförderzüge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
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Zugmaschinen (nationale Klasse) - die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge- schwindigkeit von nicht mehr als 40km/h und Kombina- tionen aus diesen Fahr- zeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsma- schinen, selbstfahrende Futter- mischwagen, Stapler und andere Flurförderzüge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig- keit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
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Dein sicherer Weg zum Führerschein!
0174 / 345 7392
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